Wechsel des Vorsitzes des Prüfungsausschusses

Im 2-Jahres-Rythmus wechselt der Vorsitz des Prüfungsausschusses und damit auch dessen Geschäftsstelle. Das bedeutet, dass ab dem 01.10.2015 alle Anträge des Prüfungsausschusses durch das Prüfungssekretariat WiWi bearbeitet werden. Folgerichtig müssen daher auch alle Anträge dort abgegeben bzw. eingereicht werden. Ebenso ist das Prüfungsekretariat WiWi auch für die Beratung der Studierenden zuständig. Dies gilt für die nächsten 4 Semester.

Für Fragen und einer Vorab-Beratung steht natürlich auch unsere eigene Studienberatung (ISS) zur Verfügung.