Neue Master-Prüfungsordnung 2015

Mit dem Wintersemester 2015/2016 tritt eine neue Prüfungsordnung (PO 2015) für den Studiengang Informationswirtschaft in Kraft. Die neue Prüfungsordnung ersetzt damit die Prüfungsordnung von 2009 (PO 2009) und bringt für den Studiengang einige Änderungen mit sich.
Diese Änderungen gelten nur für Studierende, die ab dem Wintersemester 2015/2016 in den Studiengang Informationswirtschaft (Master) eingeschrieben wurden.

Frist zur Wiederholung von Prüfungen

Es wurde nun eine Frist zur Wiederholung von Prüfungsleistungen gesetzt. Zur Ablegung von Wiederholungsprüfungen hat man nun maximal 4 Semester Zeit.

Ablegen von Leistungen im Urlaubssemester

Es können nun Prüfungsleistungen im Urlaubssemester abgeleistet werden. Studienleistungen (d.h. alle unbenoteten Leistungen) dürfen nicht abgelegt werden.

Auszeichnung des Masterabschlusses

Die Grenze ab wann ein Masterabschluss mit Auszeichnung verliehen wird, wurde geändert, es müssen nun die Bedingungen erfüllt werden:

  • Masterarbeit 1,0
  • Notenschnitt 1,1 oder besser
  • Fragen und Beratung

    Bei allen Fragen zur Prüfungsordnung oder auch im Fall von Problemen die in Zusammenhang mit der neuen Prüfungsordnung stehen wendet euch an die Studienberatung.